top of page
Die Voranmeldung ist zwingend erforderlich!!!
Bitte bringen Sie zur Testung das Einwilligungsformular ausgefüllt mit:
Einwilligung (pdf)
Ab 13.11.2021 haben gemäß §4 TestV wieder alle Bürger mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest:
Bitte einen entsprechenden Nachweis und Lichtbildausweis mitbringen.
Testvoraussetzungen: Sie zeigen keine Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacks- und Geruchsveränderungen.
Bei Symptomen und Testwunsch wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Buchen Sie bitte pro Person einen gesonderten Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0341 / 24 48 30 - wir finden eine Lösung.
bottom of page